Ministerium lehnt Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission ab

Lärmkartierung des vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Fluglärms (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)).

Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners hat die Fraktionen und Gruppen des Rates gestern darüber informiert, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission abgelehnt hat. Ein entsprechendes Ablehnungsschreiben mit Datum vom 27. Januar 2016 war gestern beim Oberbürgermeister eingegangen.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hatte den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 25. November 2015 beauftragt, die Aufnahme der Stadt in die „Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz für den Verkehrsflughafen Düsseldorf“ zu beantragen.

groschekWörtlich heißt es zu der Ablehnung in dem Schreiben des Ministeriums: „Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Fluglärmkommission vermag ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu entsprechen. Die Stadt Mönchengladbach liegt südwestlich des Verkehrsflughafens Düsseldorf in ca. 20 – 24 km Entfernung. Aufgrund dieser geographischen Lage, der bestehenden Flugrouten sowie den in der hiesigen Region vorherrschenden Winden aus westlicher Richtung (ca. 70 – 80 Prozent im langjährigen Jahresmittel) beschränken sich Überflüge über Stadtgebiet Mönchengladbachs regelmäßig auf Anflüge (Landungen) bei östlichen Windrichtungen.“

Der aktuell bestehende Lärmschutzbereich für den Flughafen Düsseldorf erfasse das Stadtgebiet Mönchengladbachs nicht. Auch die seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH beantragte Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung lasse nach derzeitigem Kenntnisstand (im hypothetischen Fall einer Bewilligung) keine relevante Vergrößerung des Lärmschutzbereichs nach Fluglärmschutzgesetz erwarten, führt das Ministerium weiter aus.

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2 Kommentare zu "Ministerium lehnt Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in die Fluglärmkommission ab"

  1. Bündnis90/Grüne | 2. Februar 2016 um 14:34 |

    Dazu gibt das Bündnis90/Grüne folgende Info heraus:

    Lärmschutzkommission: Mönchengladbach außen vor.
    Mönchengladbach. Wegen des zunehmenden Fluglärms vor allem über dem Südosten des Stadtgebietes hatte die Stadt Mönchengladbach nach Beschluss des Rates die Aufnahme in die Lärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf beantragt. Damit wollte man Einfluss nehmen auf die Einflugrouten der im Landanflug auf den Düsseldorfer Flughafen befindlichen Flugzeuge. Durch die zunehmende Dichte des „Flugstrahls“, auf dem die ankommenden Flugzeuge über Giesenkirchen eintreffen, war das Lärmaufkommen, vor allem in den Abendstunden, in den letzten Jahren enorm angestiegen. Aus diesem Grunde hat sich im Jahr 2015 die Bürgerinitiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“ gegründet.
    Das vom zuständigen Minister Michael Groschek (SPD) geführte Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat jetzt jedoch den Antrag der Stadt Mönchengladbach abgewiesen. Begründet wird die Zurückweisung mit der Entfernung von über 20 Kilometern zum Flughafen Düsseldorf und mit der zeitlich nicht immer vorhandenen Betroffenheit durch landende Flugzeuge (nur bei Ostwind ist das Stadtgebiet im Bereich Giesenkirchen vom Lärm durch den Landanflug betroffen). „Gerade bei schönem Wetter und Ostwind-Verhältnissen bewegen sich viele Menschen auch abends im Freien. Der dann oft im Minutentakt über uns donnernde Fluglärm wird unerträglich und trägt zu überhöhter Lärmbelästigung bei. Die ablehnende Haltung des Ministeriums, die Stadt nicht in die Fluglärmkommission aufzunehmen, ist daher für uns nicht nachvollziehbar“, sagt dazu Hajo Siemes, Sprecher der Grünen in der BV Ost.
    Gerade auch im Hinblick Blick auf den Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach würden die Grünen jedoch auch weiterhin alles unternehmen, um den Lärm durch Verkehrsaufkommen so weit wie irgend möglich zu reduzieren, versprach der Grünen-Politiker.

  2. Na, da kann ich nur folgendes zu abgeben. Schaut man sich die abgebildete Lärmkartierung des Düsseldorfers Flughafens an, dann weiß ich nicht warum der Rat der Stadt Mönchengladbach überhaupt in die Fluglärmkommission aufgenommen werden wollte. Selbst bei Veränderungen zur Genehmigung des Flugbetriebes wird Mönchengladbach nie so betroffen sein wie z.B. die Nachbarstadt Kaarst. Die Begründung des Ministers ist verständlich.

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